Allgemeine Geschäftsbedingungen Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Vorbemerkung
Auf den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag über Lieferung und Einbau von Küchen und Küchenteilen findet das Werkvertragsrecht des BGB Anwendung, soweit sich nicht aus dem Folgenden Abweichendes ergibt. Wir weisen darauf hin, dass wir hinsichtlich der Bonität unserer Kunden Informationen von entsprechenden Auskunfteien einholen. Die Einholung dieser Informationen basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Verträge über einzelne Haushalts-/Elektrogeräte und Gebrauchtgeräte richten sich nach dem Kaufrecht des BGB.
2. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
3. Änderungsvorbehalt
Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist. Handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.
4. Lieferfrist
Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tag des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf – zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferfrist entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der verlängerten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist erfolgt.
Soweit nur Einzelelemente der Küche bzw. des Gesamtauftrags von der verspäteten Lieferung betroffen sind, besteht das Rücktrittsrecht nur insoweit.
5. Montage
Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufer unverzüglich mitzuteilen. Soweit die Erstellung des Aufmaßes in einem Rohbau stattfindet, werden in Planung 1,5 cm Putzstärke zzgl. ggf. der Fliesenstärke in die Wand einberechnet.
Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass dieser Wert beim Verputzen der Wände nicht überschritten wird. Soweit diese Werte überschritten werden, ist der Verkäufer umgehend zu informieren. Der Käufer hat die Möglichkeit, die neuen Maße dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen oder den Verkäufer zur erneuten Aufmaßnahme einzubestellen. Die Kosten dafür trägt der Käufer.
Der Verkäufer hat generell bauliche Veränderungen nach Aufmaßnahme nicht zu vertreten. Führen veränderte Raummaße zu einer Lieferverzögerung, hat der Verkäufer dafür nicht einzustehen, soweit die Lieferverzögerung sich aus einer erforderlich gewordenen Neubestellung ergibt. Die Mitarbeiter oder Subunternehmer des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen.
Soweit der Käufer ohne Rücksprache mit dem Verkäufer einen anderen Aufbau/eine andere Montage wie vom Verkäufer geplant vornimmt oder vornehmen lässt, trägt er insoweit das Risiko.
6. Gefahrübergang
Die Gefahr, trotz Verlust oder Beschädigung der Ware den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über.
7. Erfüllungsverweigerung
Wenn der Käufer nach Abschluss des Kaufvertrages dessen Erfüllung verweigert, ist der Verkäufer berechtigt, 30 % des Bestellpreises als pauschalen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Verkäufer kein oder ein geringer Schaden entstanden ist. Weitergehende gesetzliche Rechte des Verkäufers bleiben unberührt.
8. Rücktritt
Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben.
Der Verkäufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer unrichtige Angaben zur Kreditwürdigkeit gemacht hat oder über sein Vermögen ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Käufer leistet unverzüglich Vorauskasse oder ausreichende Sicherheit.
9. Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme der gelieferten Ware hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung. Seine Aufwendungen umfassen unter anderem die Kosten für den Transport und die Montage.
Die Regelungen über Abzahlungsgeschäfte bleiben im Übrigen unberührt.
10. Gewährleistung
Für die vom Verkäufer besorgten und im Wesentlichen unverändert eingebauten Teile gelten die Vorschriften der Sachmängelgewährleistung des Kaufrechts. Bei Gebrauchtwaren beträgt die Verjährungsfrist, soweit gesetzlich zulässig, 12 Monate.
Für im Rahmen des Einbaus veränderte Teile (z. B. Arbeitsplatten, Sockelleisten) gilt das Werkvertragsrecht mit zweijähriger Gewährleistungspflicht.
Die Schadenersatzpflicht für leicht fahrlässige Nebenpflichtverletzungen ist ausgeschlossen, soweit keine Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.
11. Zahlung
Der Kaufpreis wird spätestens 8 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Leistet der Käufer nicht fristgemäß, kommt er ohne weitere Mahnung in Verzug.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Sitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand. Gleiches gilt, wenn der Käufer keinen inländischen Gerichtsstand hat oder seinen Wohnsitz nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt.
13. Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Datenschutz
Zur Abwicklung und Anbahnung unserer Aufträge erheben und verarbeiten wir die erforderlichen personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Weitere Informationen befinden sich auf unserer Webseite im Bereich Datenschutzerklärung. Datenschutzrechtliche Themen sind von Haftungsbeschränkungen dieser AGB ausgenommen.