Allgemeine Geschäftsbedingungen Liefer- und Zahlungsbedingungen
§ 1 Vorbemerkung
(1) Für sämtliche Verträge über Lieferung und Einbau von Küchen und Küchenteilen finden die Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB) Anwendung, soweit in diesen AGB keine abweichenden Regelungen getroffen werden. Verträge über einzelne Haushalts-, Elektro- oder Gebrauchtgeräte unterliegen ausschließlich dem Kaufrecht (§§433 ff. BGB).
(2) Der Verkäufer ist berechtigt, zur Prüfung der Bonität des Käufers Auskünfte bei externen Auskunfteien einzuholen. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung berechtigter Interessen des Verkäufers.
§ 2 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und vor Eingriffen Dritter zu schützen.
(3) Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Das Pfändungsprotokoll sowie alle zur Wahrung des Eigentums erforderlichen Unterlagen sind beizufügen.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen; ein Rücktritt ist hierfür nicht erforderlich.
§ 3 Änderungsvorbehalt
(1) Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Abweichungen zwischen Muster bzw. Abbildung und der gelieferten Ware stellen keinen Mangel dar, sofern sie handelsüblich oder technisch bedingt sind. Ein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Handelsübliche, materialbedingte und zumutbare Abweichungen in Farbe, Struktur, Maserung, Oberflächenbild, Textur oder geringfügigen Maßtoleranzen bleiben vorbehalten und begründen keine Mängelansprüche. Dies gilt insbesondere für natürliche Materialien wie Holz, Stein, Keramik sowie furnierte oder lackierte Oberflächen.
(3) Bei Natur- und handbearbeiteten Materialien gelten natürliche Schwankungen in Farbton, Porenbild, Maserung und Haptik als vertragsgerecht.
§ 4 Lieferfrist
(1) Kann der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten, hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Die Nachfrist beginnt mit Zugang der schriftlichen Inverzugsetzung bzw. mit Ablauf der kalendermäßig bestimmten Lieferfrist.
(2) Erfolgt die Lieferung auch innerhalb der Nachfrist nicht, ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt.
(3) Unvorhersehbare, vom Verkäufer nicht zu vertretende Betriebsstörungen beim Verkäufer oder dessen Vorlieferanten verlängern die Lieferfrist entsprechend.
(4) Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerung sind ausgeschlossen, sofern der Verkäufer die Verzögerung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
(5) Ist nur ein Teil der Lieferung betroffen, beschränkt sich das Rücktrittsrecht hierauf.
§ 5 Montage
(1) Hat der Verkäufer Bedenken hinsichtlich der Eignung der Wände für die Montage, teilt er dies dem Käufer unverzüglich mit.
(2) Bei Rohbau-Aufmaßen werden in der Planung 1,5 cm Putzstärke zuzüglich eventueller Fliesenstärke berücksichtigt. Der Käufer hat sicherzustellen, dass diese Werte nicht überschritten werden; andernfalls hat er den Verkäufer unverzüglich zu informieren. Etwaige Kosten für ein erneutes Aufmaß trägt der Käufer.
(3) Der Verkäufer haftet nicht für bauliche Veränderungen, die nach dem Aufmaß vorgenommen wurden. Führen geänderte Raummaße zu Lieferverzögerungen, haftet der Verkäufer nicht, wenn dadurch eine Neubestellung erforderlich wird.
(4) Mitarbeiter und Subunternehmer des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten außerhalb von Lieferung, Aufstellung oder Montage auszuführen. Bei dennoch ausgeführten Zusatzarbeiten entsteht ein Vertragsverhältnis ausschließlich mit der handelnden Person.
(5) Nimmt der Käufer ohne Abstimmung eine von der Planung abweichende Montage vor oder lässt diese durchführen, trägt er das vollständige Risiko hieraus.
(6) Der Verkäufer schuldet ausschließlich die Montage gemäß anerkanntem Stand der Technik sowie den bei Vertragsschluss übermittelten Planungsunterlagen. Für Abweichungen aufgrund bauseitiger Gegebenheiten oder fehlerhafter Angaben des Käufers übernimmt der Verkäufer keine Haftung.
§ 6 Mängelanzeige und Ausschluss von Kulanzansprüchen
(1) Der Käufer hat die gelieferten und montierten Waren unverzüglich nach Abschluss der Erst-Montage zu prüfen und offensichtliche Mängel ohne schuldhaftes Zögern anzuzeigen.
(2) Offensichtliche Mängel an Möbeln, Arbeitsplatten, Nischenverkleidungen, Elektrogeräten, Spülbecken oder Armaturen sind innerhalb von 5 Werktagen nach Erst-Montage schriftlich oder telefonisch zu melden. Maßgeblich ist der Zugang der Anzeige.
(3) Nach Ablauf der Frist wird vermutet, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorlag. Kulanzansprüche sind ausgeschlossen.
(4) Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
§ 7 Gefahrübergang
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware auf den Käufer über.
(2) Erfolgt die Übergabe an einen vom Käufer beauftragten Transporteur oder Empfangsbevollmächtigten, geht die Gefahr mit dessen Übergabe über.
§ 8 Erfüllungsverweigerung
(1) Verweigert der Käufer die Erfüllung des Vertrages, ist der Verkäufer berechtigt, 30 % des Bestellpreises als pauschalen Schadensersatz geltend zu machen.
(2) Der Verkäufer kann darüber hinaus einen höheren Schaden geltend machen, sofern er diesen nachweist.
(3) Der Käufer kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 9 Rücktritt
(1) Der Verkäufer ist von der Lieferpflicht befreit, wenn der Hersteller die Produktion einstellt oder höhere Gewalt vorliegt und der Verkäufer sich vergeblich um Ersatzbeschaffung bemüht hat.
(2) Der Verkäufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers bestehen und dieser trotz Aufforderung weder Vorkasse noch Sicherheit leistet.
§ 10 Warenrücknahme
(1) Im Falle eines Rücktritts und einer Rücknahme der Ware hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Wertminderung und Gebrauchsüberlassung, einschließlich Transport- und Montagekosten.
(2) Der Verkäufer ist berechtigt, pauschale Abzüge für Wertminderung vorzunehmen; ein geringerer Abzug ist vom Käufer nachzuweisen.
§ 11 Gewährleistung
(1) Für unveränderte eingebaute Teile gelten die kaufrechtlichen Gewährleistungsregeln; für Gebrauchtgeräte beträgt die Verjährungsfrist, soweit zulässig, 12 Monate.
(2) Für bei der Montage veränderte Teile gilt das Werkvertragsrecht mit einer zweijährigen Gewährleistungsfrist.
(3) Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegen. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
§ 12 Zahlung
(1) Der Kaufpreis ist spätestens 8 Tage nach Rechnungsdatum fällig.
(2) Bei Verzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe und pauschale Mahnkosten zu verlangen.
(3) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 13 Gerichtsstand und Erfüllungsort
(1) Bei Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers.
(2) Dies gilt auch, wenn der Käufer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
§ 14 Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.
§ 15 Datenschutz
(1) Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
(2) Weitere Informationen zum Datenschutz enthält die Datenschutzerklärung des Verkäufers.
(3) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur bei Notwendigkeit zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung.