Allgemeine Geschäftsbedingungen Liefer- und Zahlungsbedingungen

§ 1 Vorbemerkung

Für sämtliche Verträge über Lieferung und Einbau von Küchen und Küchenteilen gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB), soweit in diesen AGB keine abweichenden Regelungen getroffen werden. Verträge über einzelne Haushalts-, Elektro- oder Gebrauchtgeräte unterliegen ausschließlich dem Kaufrecht (§§ 433 ff. BGB).

Der Verkäufer ist berechtigt, zur Prüfung der Bonität des Käufers Auskünfte bei externen Auskunfteien einzuholen. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung berechtigter Interessen des Verkäufers.

 

§ 2 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.

Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und vor Eingriffen Dritter zu schützen.

Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen; das Pfändungsprotokoll sowie alle Unterlagen zur Wahrung des Eigentums sind beizufügen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen; ein Rücktritt ist hierfür nicht erforderlich.

 

§ 3 Änderungsvorbehalt

Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Abweichungen zwischen Muster/Abbildung und der gelieferten Ware stellen keinen Mangel dar, sofern sie handelsüblich oder technisch bedingt sind.

Handelsübliche, materialbedingte und zumutbare Abweichungen in Farbe, Struktur, Maserung, Oberflächenbild, Textur oder geringfügigen Maßtoleranzen bleiben vorbehalten. Dies gilt insbesondere für natürliche Materialien wie Holz, Stein, Keramik sowie furnierte oder lackierte Oberflächen.

Bei Natur- und handbearbeiteten Materialien gelten natürliche Schwankungen in Farbton, Porenbild, Maserung und Haptik als vertragsgerecht.

 

§ 4 Lieferfrist

Kann der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten, hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese beginnt mit Zugang der schriftlichen Inverzugsetzung oder dem Ablauf der kalendermäßig bestimmten Lieferfrist.

Erfolgt die Lieferung auch innerhalb der Nachfrist nicht, ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt.

Unvorhersehbare, vom Verkäufer nicht zu vertretende Betriebsstörungen beim Verkäufer oder dessen Vorlieferanten verlängern die Lieferfrist entsprechend.

Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerung sind ausgeschlossen, sofern der Verkäufer die Verzögerung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

Ist nur ein Teil der Lieferung betroffen, beschränkt sich das Rücktrittsrecht auf diesen Teil.

 

§ 5 Montage

Der Verkäufer schuldet die Montage gemäß den bei Vertragsschluss übermittelten Planungsunterlagen und dem anerkannten Stand der Technik.

Der Käufer hat sicherzustellen, dass alle Angaben zu Raummaßen, Wänden, Anschlüssen und baulichen Gegebenheiten korrekt sind. Änderungen nach Aufmaß oder eigenmächtige Abweichungen von der Planung erfolgen auf alleinige Verantwortung des Käufers.

Sollte der Verkäufer Bedenken hinsichtlich der Eignung der Wände für die Montage haben, teilt er dies dem Käufer unverzüglich mit.

Mitarbeiter und Subunternehmer des Verkäufers sind ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Montagearbeiten berechtigt. Eigenmächtige Zusatzarbeiten oder Änderungen durch den Käufer begründen keine Haftung des Verkäufers.

Für Schäden, Verzögerungen oder Kosten, die durch fehlerhafte Angaben des Käufers, eigenständige Änderungen oder abweichende Maßnahmen verursacht werden, übernimmt der Verkäufer keine Haftung.

Bei Rohbau-Aufmaßen werden 1,5 cm Putzstärke zuzüglich eventueller Fliesenstärke berücksichtigt. Überschreitet die tatsächliche Wandstärke diese Werte, hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu informieren; etwaige Kosten für ein erneutes Aufmaß trägt der Käufer.

 

§ 6 Mängelanzeige und Ausschluss von Kulanzansprüchen

Der Käufer hat die gelieferten und montierten Waren unverzüglich nach Abschluss der Erst-Montage zu prüfen und offensichtliche Mängel ohne schuldhaftes Zögern anzuzeigen.

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Werktagen nach Erst-Montage schriftlich oder telefonisch zu melden; maßgeblich ist der Zugang der Anzeige.

Nach Ablauf der Frist wird vermutet, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorlag. Kulanzansprüche sind ausgeschlossen.

Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

 

§ 7 Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware auf den Käufer über.

Erfolgt die Übergabe an einen vom Käufer beauftragten Transporteur oder Empfangsbevollmächtigten, geht die Gefahr mit dessen Übergabe über.

 

§ 8 Erfüllungsverweigerung

Verweigert der Käufer die Vertragserfüllung, ist der Verkäufer berechtigt, 30 % des Bestellpreises als pauschalen Schadensersatz geltend zu machen.

Der Verkäufer kann darüber hinaus einen höheren Schaden geltend machen, soweit nachweisbar.

Der Käufer kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

§ 9 Rücktritt

Der Verkäufer ist von der Lieferpflicht befreit, wenn der Hersteller die Produktion einstellt oder höhere Gewalt vorliegt und er sich vergeblich um Ersatzbeschaffung bemüht hat.

Der Verkäufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers bestehen und dieser trotz Aufforderung weder Vorkasse noch Sicherheit leistet.

 

§ 10 Warenrücknahme

Im Falle eines Rücktritts und einer Rücknahme der Ware hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Wertminderung und Gebrauchsüberlassung, einschließlich Transport- und Montagekosten.

Der Verkäufer ist berechtigt, pauschale Abzüge für Wertminderung vorzunehmen; ein geringerer Abzug ist vom Käufer nachzuweisen.

 

§ 11 Preisanpassung

Sollten sich die Einkaufspreise des Verkäufers zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Einbautermin nachweislich erhöhen, ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis entsprechend der tatsächlichen Preissteigerung der betroffenen Einzelpositionen anzupassen.

Die Preisanpassung wird dem Käufer schriftlich mitgeteilt.

Übersteigt die Preisanpassung 10 % des ursprünglich vereinbarten Kaufpreises, ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 12 Zahlung (inkl. Zahlungsplan)

Fälligkeit des Kaufpreises:

Zahlungsart Höhe Fälligkeit
Anzahlung 30 % der Auftragssumme innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vertragsabschluss
Zwischenzahlung 80 % der Auftragssumme innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bestellung auf Grundlage des Aufmaßes*
Restzahlung 20 % der Auftragssumme innerhalb von 7 Kalendertagen nach Abnahme der montierten Küche / Lieferung der Ware

*Die Anzahlung wird auf die Zwischenzahlung angerechnet.

Preisanpassung: Siehe § 11.

Verzug: Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie pauschale Mahnkosten zu verlangen.

Aufrechnung: Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Leistungsumfang: Die Gesamtzahlung umfasst Lieferung, Montage, Elektrogeräte (sofern vereinbart) und Wasseranschluss ab Eckventil. Abluftmaterial wird separat nach Aufwand verrechnet.

 

§ 13 Gewährleistung

Für unveränderte eingebaute Teile gelten die kaufrechtlichen Gewährleistungsregeln; für Gebrauchtgeräte beträgt die Verjährungsfrist, soweit zulässig, 12 Monate.

Für bei der Montage veränderte Teile gilt das Werkvertragsrecht mit zweijähriger Gewährleistungsfrist.

Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegen. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

 

§ 14 Schreib-, Rechen- und Kalkulationsfehler

Schreib-, Rechen-, Übertragungs- und Kalkulationsfehler bleiben vorbehalten.

Offensichtliche Irrtümer, wie falsche Preisangaben, Positionszuordnungen oder technische Angaben, berechtigen den Verkäufer, den Vertrag entsprechend zu berichtigen.

Eine Berichtigung erfolgt unverzüglich nach Feststellung und wird dem Käufer schriftlich mitgeteilt.

Diese Korrektur ändert weder die übrigen Vertragsbedingungen noch beeinträchtigt die Wirksamkeit des Vertrages, soweit die Berichtigung angemessen ist.

 

§ 15 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Bei Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers.

Bei Verbrauchern gilt der Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers.

 

§ 16 Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht.

 

§ 17 Datenschutz

Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Verkäufers.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit zur Vertragserfüllung notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben.